Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Bonus­zin­sen aus einem Bau­spar­ver­trag unter­lie­gen erst mit dem Zufluss der Abgel­tung- oder Ein­kom­men­steu­er und damit in der Regel erst bei Aus­zah­lung des Bau­spar­gut­ha­bens.
Kryp­towäh­run­gen gehö­ren zu den ande­ren Wirt­schafts­gü­tern, bei denen Spe­ku­la­ti­ons­ge­win­ne im ers­ten Jahr nach der Anschaf­fung steu­er­pflich­tig sind.
Eine Steu­er­be­frei­ung für vie­le Solar­an­la­gen, Ände­run­gen bei der Rech­nungs­ab­gren­zung und wei­te­re Ände­run­gen durch das Jah­res­steu­er­ge­setz gel­ten bereits rück­wir­kend.
Steu­er­zah­ler kön­nen sich 2023 vor allem über höhe­re Frei­be­trä­ge und eine Ver­bes­se­rung der Home Office-Pau­scha­le freu­en.
Vie­le Rent­ner erhal­ten zum 1. Dezem­ber 2022 eben­falls eine Ener­gie­preis­pau­scha­le von 300 Euro aus­ge­zahlt.
Die Bun­des­re­gie­rung hat den Regie­rungs­ent­wurf für das Jah­res­steu­er­ge­setz 2022 ver­ab­schie­det, mit dem auch Tei­le des neu­en Ent­las­tungs­pa­kets im Steu­er­recht umge­setzt wer­den.
Die wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie vor­über­ge­hend ange­ho­be­ne Hin­zu­ver­dienst­gren­ze für Früh­rent­ner soll nun dau­er­haft fal­len.
Die Bun­des­re­gie­rung hat sich auf ein drit­tes Ent­las­tungs­pa­ket im Gesamt­vo­lu­men von rund 65 Mil­li­ar­den Euro fest­ge­legt.
Trotz Aus­lau­fens des Soli­dar­pakts II hält das Finanz­ge­richt Baden-Würt­tem­berg die Fort­gel­tung des Soli für ver­fas­sungs­kon­form.
Durch die anste­hen­de deut­li­che Ren­ten­stei­ge­rung wer­den erneut vie­le Rent­ner erst­mals eine Steu­er­erklä­rung abge­ben müs­sen.