Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Jeder Jah­res­wech­sel bringt Ände­run­gen im Steu­er- und Sozi­al­ver­si­che­rungs­recht mit sich. Der Groß­teil die­ser Ände­run­gen ist aber immer noch nicht vom Bun­des­rat ver­ab­schie­det.
Ende Febru­ar ist es end­lich soweit, dass der Ver­mitt­lungs­aus­schuss über das Wachs­tums­chan­cen­ge­setz und vier wei­te­re Geset­ze bera­ten wird, sodass die­se Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren abge­schlos­sen wer­den kön­nen.
Nach­zah­lungs­zin­sen kön­nen als nega­ti­ve Ein­nah­men aus Kapi­tal­ver­mö­gen berück­sich­tigt wer­den, soweit sie auf zuvor fest­ge­setz­te und aus­ge­zahl­te Erstat­tungs­zin­sen ent­fal­len.
Weil Aus­set­zungs­zin­sen im Gegen­satz zu Nach­zah­lungs­zin­sen nicht zwangs­läu­fig anfal­len, sind die ver­fas­sungs­recht­li­chen Argu­men­te gegen die Höhe der Nach­zah­lungs­zin­sen nicht über­trag­bar.
Anders als ver­schie­de­ne Finanz­ge­rich­te hält der Bun­des­fi­nanz­hof die Säum­nis­zu­schlä­ge auch in einem Nied­rig­zins­um­feld für ver­fas­sungs­ge­mäß.
Wer­den Ein­nah­men ver­se­hent­lich dop­pelt erklärt, kann auch ein bestands­kräf­ti­ger Steu­er­be­scheid mög­li­cher­wei­se wie­der geän­dert wer­den.
Die Vor­la­ge eines Finanz­ge­richts zur Prü­fung der Ver­fas­sungs­kon­for­mi­tät des Soli­da­ri­täts­zu­schlags hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt nicht zur Ent­schei­dung ange­nom­men.
Mit einem umfang­rei­chen Steu­er­än­de­rungs­ge­setz, das vor allem Erleich­te­run­gen und Ver­ein­fa­chun­gen ent­hält, will die Bun­des­re­gie­rung neue Wachs­tums­im­pul­se für die deut­sche Wirt­schaft set­zen.
Wird ein Auto im Aus­land beschlag­nahmt und spä­ter ver­schrot­tet, dann kann die Kfz-Steu­er­pflicht schon zum Zeit­punkt der Beschlag­nah­me enden.
Die staat­li­chen Coro­na-Hil­fen erfül­len nicht die Vor­aus­set­zun­gen für eine ermä­ßig­te Besteue­rung von außer­or­dent­li­chen Ein­künf­ten.