Steuerpläne der neuen Regierungskoalition

Der Koalitionsvertrag liefert eine Vorschau auf die Maßnahmen, die die neu geschlossene Große Koalition im Steuerrecht plant.

Nach lan­gem und zähem Rin­gen haben sich Uni­on und SPD erneut zu einer Regie­rungs­ko­ali­ti­on zusam­men­ge­rauft. Wel­che Fol­gen für das Steu­er­recht die Neu­auf­la­ge der Gro­ßen Koali­ti­on hat, beant­wor­tet der Koali­ti­ons­ver­trag. In den Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen hat die SPD der Uni­on das Finanz­mi­nis­te­ri­um abge­trotzt. Dane­ben haben sich die Regie­rungs­par­tei­en auf vie­le Maß­nah­men geei­nigt, die teils erfreu­lich, teils kos­me­tisch und manch­mal auch schmerz­haft sind. Hier ist ein Über­blick der geplan­ten Ände­run­gen.

  • Soli­da­ri­täts­zu­schlag: Den Soli­da­ri­täts­zu­schlag will die Koali­ti­on schritt­wei­se abschaf­fen. Das soll 2021 mit einem ers­ten Schritt im Umfang von 10 Mrd. Euro begin­nen. Dadurch wer­den rund 90 % aller Zah­ler des Soli­da­ri­täts­zu­schlags durch eine Frei­gren­ze mit Gleit­zo­ne voll­stän­dig vom Soli ent­las­tet.

  • Abgel­tungs­teu­er: Die Abgel­tungs­teu­er auf Zins­er­trä­ge wird mit der Eta­blie­rung des auto­ma­ti­schen Infor­ma­ti­ons­aus­tau­sches abge­schafft. Umge­hungs­tat­be­stän­de will die Koali­ti­on ver­hin­dern und an dem Ziel der Ein­füh­rung einer Finanz­trans­ak­ti­on­steu­er im euro­päi­schen Kon­text fest­hal­ten.

  • Vor­aus­ge­füll­te Steu­er­erklä­rung: Bis zum Ver­an­la­gungs­zeit­raum 2021 strebt die Koali­ti­on die Ein­füh­rung einer vor­aus­ge­füll­ten Steu­er­erklä­rung für alle Steu­er­zah­ler an. Offen lässt die Koali­ti­on dabei, wel­che wei­te­ren Daten über die Steu­er­zah­ler die Finanz­ver­wal­tung dazu mög­li­cher­wei­se sam­meln wird.

  • Elek­tro­ni­sche Kom­mu­ni­ka­ti­on: Die elek­tro­ni­sche Kom­mu­ni­ka­ti­on mit der Finanz­ver­wal­tung soll aus­ge­baut wer­den. Kon­kre­te Maß­nah­men dazu nennt die Koali­ti­on aber der­zeit noch nicht.

  • Kin­der­geld: Das Kin­der­geld soll in zwei Teil­schrit­ten um 25 Euro pro Monat und Kind erhöht wer­den. Eine ers­te Erhö­hung um 10 Euro ist zum 1. Juli 2019 vor­ge­se­hen, die zwei­te Erhö­hung um wei­te­re 15 Euro erfolgt zum 1. Janu­ar 2021. Gleich­zei­tig steigt der steu­er­li­che Kin­der­frei­be­trag ent­spre­chend.

  • Elek­tro­mo­bi­li­tät: Zur För­de­rung der Elek­tro­mo­bi­li­tät sind meh­re­re steu­er­li­che Maß­nah­men geplant. Bei der pau­scha­len Dienst­wa­gen­be­steue­rung wird für Elek­tro- und Hybrid­fahr­zeu­ge ein redu­zier­ter Satz von 0,5 % des Lis­ten­prei­ses statt des regu­lä­ren Sat­zes von 1,0 % ein­ge­führt. Außer­dem ist für gewerb­lich genutz­te Elek­tro­fahr­zeu­ge eine auf fünf Jah­re befris­te­te Son­der­ab­schrei­bung von 50 % im Jahr der Anschaf­fung vor­ge­se­hen.

  • Grund­steu­er: Nach einer ver­fas­sungs­recht­li­chen Prü­fung will die Koali­ti­on den Kom­mu­nen durch eine neue Form der Grund­steu­er die erhöh­te Besteue­rung unbe­bau­ten Bau­lands ermög­li­chen und damit die Bau­land­mo­bi­li­sie­rung ver­bes­sern.

  • Bau­kin­der­geld: Für den Kauf einer Wohn­im­mo­bi­lie plant die Koali­ti­on ein Bau­kin­der­geld in Höhe von 1.200 Euro pro Kind und Jahr, das zehn Jah­re lang gezahlt wird. Das Bau­kin­der­geld wird bis zu einem zu ver­steu­ern­den Haus­halts­ein­kom­men von 75.000 Euro pro Jahr zuzüg­lich 15.000 Euro pro Kind gewährt. Dane­ben soll die Ein­füh­rung eines Frei­be­trags bei der Grund­er­werb­steu­er geprüft wer­den.

  • Ener­ge­ti­sche Sanie­rung: Zur steu­er­li­chen För­de­rung der ener­ge­ti­schen Gebäu­de­sa­nie­rung will die Regie­rung Immo­bi­li­en­be­sit­zern ein Wahl­recht zwi­schen einer Zuschuss­för­de­rung und einer Redu­zie­rung des zu ver­steu­ern­den Ein­kom­mens gewäh­ren.

  • Güns­ti­ge Miet­woh­nun­gen: In der letz­ten Legis­la­tur­pe­ri­ode war der Ver­such einer steu­er­li­chen För­de­rung güns­ti­ger Miet­woh­nun­gen an unter­schied­li­chen Vor­stel­lun­gen der Koali­ti­ons­part­ner geschei­tert. Jetzt plant die Koali­ti­on einen neu­en Anlauf für steu­er­li­che Anrei­ze des frei­fi­nan­zier­ten Woh­nungs­neu­baus im bezahl­ba­ren Miet­seg­ment. Dazu soll eine bis Ende 2021 befris­te­te Son­der­ab­schrei­bung über vier Jah­re von 5 % pro Jahr zusätz­lich zur linea­ren Abschrei­bung ein­ge­führt wer­den.

  • Fak­tor­ver­fah­ren: Die Akzep­tanz des Fak­tor­ver­fah­rens soll gestärkt wer­den. Dazu sol­len Ehe­gat­ten über das Fak­tor­ver­fah­ren bes­ser infor­miert und Steu­er­zah­ler mit der Steu­er­klas­sen­kom­bi­na­ti­on III/V in den Steu­er­be­schei­den regel­mä­ßig auf das Fak­tor­ver­fah­ren und die Mög­lich­keit des Wech­sels zur Steu­er­klas­sen­kom­bi­na­ti­on IV/IV mit Fak­tor hin­ge­wie­sen wer­den.

  • Kal­te Pro­gres­si­on: Auch wei­ter­hin soll alle zwei Jah­re ein Bericht zur Ent­wick­lung der kal­ten Pro­gres­si­on erstellt und im Anschluss der Steu­er­ta­rif ent­spre­chend ange­passt wer­den.

  • Behin­der­ten­pausch­be­trag: Die Koali­ti­on will eine Anpas­sung der pau­scha­len Steu­er­frei­be­trä­ge für Men­schen mit Behin­de­rung prü­fen, legt sich aber noch nicht auf eine Anhe­bung fest.

  • Exis­tenz­grün­der: Unter­neh­men sol­len mit Hil­fe einer Art “One-Stop-Shop” schnell und unbü­ro­kra­tisch gegrün­det wer­den kön­nen. In der Start­pha­se soll die Büro­kra­tie­be­las­tung neu­er Unter­neh­men auf ein Min­dest­maß redu­ziert wer­den. In den ers­ten bei­den Jah­ren nach Grün­dung sol­len Betrie­be dazu von der monat­li­chen Umsatz­steu­er-Vor­anmel­dung befreit wer­den.

  • Inno­va­ti­on: Ins­be­son­de­re für for­schen­de klei­ne und mit­tel­gro­ße Unter­neh­men will die Koali­ti­on eine steu­er­li­che För­de­rung ein­füh­ren, die bei den Per­so­nal- und Auf­trags­kos­ten für For­schung und Ent­wick­lung ansetzt. Die Pro­jekt­för­de­rung für die klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men bleibt davon unbe­nom­men.

  • Ein­fuhr­um­satz­steu­er: Das Erhe­bungs- und Erstat­tungs­ver­fah­ren der Ein­fuhr­um­satz­steu­er stellt aus Sicht der Regie­rung einen gra­vie­ren­den Wett­be­werbs­nach­teil für die deut­sche Wirt­schaft dar. Das Ver­fah­ren soll daher in Koope­ra­ti­on mit den Bun­des­län­dern opti­miert wer­den.

  • E-Com­mer­ce: Zur Bekämp­fung des Umsatz­steu­er­be­trugs beim Online­han­del will die Regie­rung gesetz­li­che Rege­lun­gen schaf­fen, um die Betrei­ber von Online­platt­for­men, die den Han­del unred­li­cher Unter­neh­mer über ihren Markt­platz nicht unter­bin­den, für die aus­ge­fal­le­ne Umsatz­steu­er in Anspruch zu neh­men. Außer­dem sol­len die Betrei­ber dazu ver­pflich­tet wer­den, über die auf ihren Platt­for­men akti­ven Händ­ler Aus­kunft zu ertei­len.

  • Bun­des­zen­tral­amt: Das Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern soll bes­ser aus­ge­stat­tet wer­den und dadurch eine grö­ße­re Rol­le spie­len. Es soll für Gebiets­frem­de zur zen­tra­len Anlauf­stel­le für steu­er­li­che Fra­gen und ver­bind­li­che Aus­künf­te wer­den.

  • Euro­päi­sche Bemes­sungs­grund­la­ge: Bei den Unter­neh­mens­steu­ern unter­stützt die Koali­ti­on gemein­sa­me Bemes­sungs­grund­la­gen und Min­dest­steu­er­sät­ze in Euro­pa.

  • Deutsch-fran­zö­si­scher Wirt­schafts­raum: Mit Frank­reich will die neue Regie­rung kon­kre­te Schrit­te zur Ver­wirk­li­chung eines deutsch-fran­zö­si­schen Wirt­schafts­raums mit ein­heit­li­chen Rege­lun­gen vor allem im Bereich des Unter­neh­mens- und Kon­kurs­rechts und zur Anglei­chung der Bemes­sungs­grund­la­ge der Kör­per­schaft­steu­er ver­ein­ba­ren.

  • Steu­er­voll­zug: Sämt­li­che aus einer Straf­tat erlang­ten Ver­mö­gens­wer­te und alle rechts­wid­ri­gen Gewin­ne sol­len kon­se­quent ein­ge­zo­gen wer­den.