Erbschaftsteuerbegünstigung bei einer Vermietungsgesellschaft

Unabhängig von der Anzahl der vermieteten Wohnungen gelten diese bei einer Vermietungsgesellschaft nur im Ausnahmefall als steuerbegünstigtes Betriebsvermögen.

Die von einer Woh­nungs­ver­mie­tungs­ge­sell­schaft an Drit­te ver­mie­te­ten Woh­nun­gen sind nur dann als Betriebs­ver­mö­gen bei der Erb­schaft­steu­er begüns­tigt, wenn die Gesell­schaft neben der Ver­mie­tung auch Zusatz­leis­tun­gen im Rah­men eines wirt­schaft­li­chen Geschäfts­be­triebs erbringt, die das bei lang­fris­ti­gen Ver­mie­tun­gen übli­che Maß über­schrei­ten. Die­se Zusatz­leis­tun­gen müs­sen der Ver­mie­tung einen pri­mär gewerb­li­chen Cha­rak­ter ver­lei­hen. Dass sich die Woh­nun­gen im Betriebs­ver­mö­gen der Gesell­schaft befin­den, genügt laut dem Bun­des­fi­nanz­hof nicht für die Begüns­ti­gung. Die­se Vor­ga­ben gel­ten unab­hän­gig von der Anzahl der ver­mie­te­ten Woh­nun­gen.