Steuerhinterziehung durch einen Miterben

Die rechtlichen Folgen einer Steuerhinterziehung treffen einen Erben auch dann, wenn er von der Tat des Miterben keine Kenntnis hat.

Die Ver­län­ge­rung der Fest­set­zungs­frist auf zehn Jah­re bei einer Steu­er­hin­ter­zie­hung greift auch dann gegen­über allen Mit­er­ben, wenn die Hin­ter­zie­hung nur von einem Erben began­gen wur­de. Die ver­län­ger­te Frist trifft damit nach einem Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs auch Mit­er­ben, die weder selbst eine Steu­er­hin­ter­zie­hung began­gen haben noch von die­ser wuss­ten. Im Streit­fall waren die Steu­er­erklä­run­gen der Erb­las­se­rin unwirk­sam, weil sie auf­grund einer Demenz­er­kran­kung geschäfts­un­fä­hig war. Dadurch ent­stand für die Erben eine Berich­ti­gungs­pflicht.