Sonderregelung zur Abgabe der Körperschaftsteuererklärung 2017

Weil das elektronische Formular für die Körperschaftsteuererklärung 2017 erst im Juli verfügbar sein wird, bleibt den Steuerzahlern dieses Jahr bis Ende August Zeit, die Körperschaftsteuererklärung abzugeben.

Das elek­tro­ni­sche For­mu­lar für die Kör­per­schaft­steu­er­erklä­rung 2017 wird erst ab Ende Juli 2018 im ELS­TER-Por­tal ver­füg­bar sein. Der­zeit wird der 24. Juli 2018 als Datum für die Bereit­stel­lung genannt. Grund für die spä­te Bereit­stel­lung sind umfas­sen­de Ände­run­gen im Bereich der Kör­per­schaft­steu­er­erklä­rung. Weil das For­mu­lar damit erst deut­lich nach Ablauf der Abga­be­frist für Steu­er­zah­ler liegt, die ihre Steu­er­erklä­rung selbst ein­rei­chen, hat die Finanz­ver­wal­tung eine Son­der­re­ge­lung zur Kör­per­schaft­steu­er­erklä­rung für 2017 geschaf­fen. Unter­neh­men, Ver­ei­ne und ande­re Kör­per­schaf­ten kön­nen ihre Kör­per­schaft­steu­er­erklä­rung in die­sem Jahr bis zum 31. August in Papier­form oder elek­tro­nisch abge­ben.