Schicksal der Sonderabschreibung beim Mietwohnungsbau weiter unklar

Die geplante Sonderabschreibung zur Föderung des Baus günstiger Mietwohnungen hat der Bundesrat vorerst von der Tagesordnung genommen.

Der Bun­des­rat hat am 14. Dezem­ber 2018 kurz­fris­tig den Geset­zes­be­schluss zu Son­der­ab­schrei­bun­gen beim Miet­woh­nungs­neu­bau abge­setzt. Die Län­der hat­ten in ihrer Stel­lung­nah­me zum Gesetz vor allem eine feh­len­de Begren­zung der Miet­hö­he bemän­gelt. Außer­dem hat­te der Bun­des­rat kri­ti­siert, dass die Begren­zung der abschrei­bungs­fä­hi­gen Kos­ten auf 3.000 Euro pro Qua­drat­me­ter nicht aus­reicht, um neue Woh­nun­gen im bezahl­ba­ren Miet­seg­ment zu schaf­fen. Das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren ist damit aller­dings nicht been­det. Auf Antrag eines Lan­des oder der Bun­des­re­gie­rung kann der Geset­zes­be­schluss wie­der in die Tages­ord­nun­gen des Bun­des­ra­tes genom­men wer­den.