Erbschaftsteuer ohne Steuerpause

Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren führen nicht dazu, dass bis zur Verabschiedung der Erbschaftsteuerreform keine Erbschaftsteuer anfallen würde.

Nach einem Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts muss­te das alte Erb­schaft­steu­er­recht bis zum 30. Juni 2016 geän­dert wer­den, doch poli­ti­sche Dif­fe­ren­zen hat­ten sei­ner­zeit eine Neu­re­ge­lung ver­zö­gert. Das Finanz­ge­richt Köln hat nun klar­ge­stellt, dass Ver­zö­ge­run­gen im Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren nicht zu einer Steu­er­pau­se füh­ren. Auch die vom 1. Juli 2016 bis zum 9. Novem­ber 2016 ein­ge­tre­te­nen Erb­fäl­le unter­lie­gen der Erb­schaft­steu­er.