Überarbeitetes Brexit-Steuerbegleitgesetz verabschiedet

Mit zusätzlichen Regelungen für Limited-Gesellschaften und für die Erbschaftsteuer ist das Brexit-Steuerbegleitgesetz jetzt verabschiedet worden.

In sei­ner letz­ten Sit­zung vor dem geplan­ten Bre­x­it-Ter­min am 29. März 2019 hat der Bun­des­rat das vom Bun­des­tag über­ar­bei­te­te Bre­x­it-Steu­er­be­gleit­ge­setz ver­ab­schie­det, sodass die­ses noch recht­zei­tig in Kraft tre­ten kann. Der Bun­des­rat hat­te das Gesetz vor allem um Rege­lun­gen für deut­sche Limi­ted-Gesell­schaf­ten und eine Bestands­schutz­re­ge­lung bei der Erb­schaft-und Schen­kungsteu­er erwei­tert. Damit ist sicher­ge­stellt, dass allein der Bre­x­it nicht zur Auf­de­ckung stil­ler Reser­ven bei einer Limi­ted führt und bei einem rück­wir­ken­den Weg­fall einer erb­schaft­steu­er­li­chen Begüns­ti­gung die steu­er­li­che Belas­tung nicht höher aus­fällt als bei einer Besteue­rung vor dem Bre­x­it.