Kurzfristige Vermietung vor dem Verkauf einer Immobilie

Eine Vermietung für einige Monate nach Aufgabe der Selbstnutzung führt nicht zur Steuerpflicht des Wertzuwachses beim Verkauf im selben Jahr.

Wird ein Haus oder eine Woh­nung nach weni­ger als zehn Jah­ren wie­der ver­kauft, ist der Wert­zu­wachs als Spe­ku­la­ti­ons­ge­winn steu­er­pflich­tig. Eine Aus­nah­me gibt es nur dann, wenn die Immo­bi­lie im Jahr des Ver­kaufs und den bei­den vor­an­ge­gan­ge­nen Jah­ren selbst genutzt wur­de. Der Bun­des­fi­nanz­hof hat­te zu die­ser Rege­lung bereits ent­schie­den, dass die Selbst­nut­zung nur im mitt­le­ren Jahr die­ses Drei-Jah­res-Zeit­raums das gesam­te Kalen­der­jahr umfas­sen muss. Ansons­ten genügt ein zusam­men­hän­gen­der Zeit­raum der Eigen­nut­zung, der sich über drei Kalen­der­jah­re erstreckt. Das Finanz­ge­richt Baden-Würt­tem­berg hat des­halb nun klar­ge­stellt, dass auch eine kurz­fris­ti­ge Ver­mie­tung der Immo­bi­lie für eini­ge Mona­te unmit­tel­bar vor dem Ver­kauf kei­ne Steu­er­pflicht aus­löst, solan­ge zu Beginn des Jah­res noch eine Selbst­nut­zung vor­lag.