Kurzfristige Vermietung vor dem Verkauf einer Immobilie
Eine Vermietung für einige Monate nach Aufgabe der Selbstnutzung führt nicht zur Steuerpflicht des Wertzuwachses beim Verkauf im selben Jahr.
Wird ein Haus oder eine Wohnung nach weniger als zehn Jahren wieder verkauft, ist der Wertzuwachs als Spekulationsgewinn steuerpflichtig. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt wurde. Der Bundesfinanzhof hatte zu dieser Regelung bereits entschieden, dass die Selbstnutzung nur im mittleren Jahr dieses Drei-Jahres-Zeitraums das gesamte Kalenderjahr umfassen muss. Ansonsten genügt ein zusammenhängender Zeitraum der Eigennutzung, der sich über drei Kalenderjahre erstreckt. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat deshalb nun klargestellt, dass auch eine kurzfristige Vermietung der Immobilie für einige Monate unmittelbar vor dem Verkauf keine Steuerpflicht auslöst, solange zu Beginn des Jahres noch eine Selbstnutzung vorlag.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Erweiterte Kürzung bei einer Betriebsverpachtung
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Voraussetzungen für Option zum Teileinkünfteverfahren
- Datenaustausch zu Auslandskonten ist verfassungsgemäß
- Entwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz IV
- Doppelte Haushaltsführung nur bei längerer Fahrzeit
- Geltendmachung der Energiepreispauschale nicht beim Arbeitgeber
- Pflegepauschbetrag nur bei angemessener Pflegeleistung
- Letztmalige Fristverlängerung für Corona-Schlussabrechnungen
- Wachstumschancengesetz vom Bundesrat verabschiedet