Besicherung eines Darlehens mit einer Lebensversicherung

Die Verwendung einer Alt-Lebensversicherung zur Besicherung eines Bankdarlehens, das zinsfrei an den Ehegatten überlassen wird, ist nicht steuerschädlich.

Die Zin­sen aus den Spar­an­tei­len einer vor 2005 abge­schlos­se­nen Lebens­ver­si­che­rung sind in der Regel steu­er­frei. Wird die Ver­si­che­rung aller­dings zur Besi­che­rung eines Dar­le­hens genutzt, des­sen Zin­sen als Wer­bungs­kos­ten oder Betriebs­aus­ga­ben abge­zo­gen wer­den, kann das die Steu­er­frei­heit kos­ten. Der Bun­des­fi­nanz­hof hat dazu klar­ge­stellt, dass die Besi­che­rung eines Dar­le­hens mit der Lebens­ver­si­che­rung, des­sen Dar­le­hens­be­trag der Ver­si­che­rungs­in­ha­ber zins­los dem Ehe­gat­ten über­lässt, kei­ne steu­er­schäd­li­che Ver­wen­dung ist. Das zins­lo­se Dar­le­hen an den Ehe­gat­ten ver­hin­dert näm­lich den Steu­er­ab­zug der an die Bank gezahl­ten Zin­sen.