Nießbrauchsrecht an Betrieb ist kein begünstigtes Vermögen

Das Nießbrauchsrecht an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb ist selbst kein Betriebsvermögen und damit bei der Erbschaftsteuer nicht begünstigt.

Für das Nieß­brauchs­recht an einem land- und forst­wirt­schaft­li­chen Betrieb kön­nen die erb­schaft­steu­er­li­chen Begüns­ti­gun­gen für Betriebs­ver­mö­gen (Ver­scho­nungs­ab­schlag und Frei­be­trag) nicht in Anspruch genom­men wer­den. Auch wenn ein Nieß­brau­cher ertrag­steu­er­lich als Mit­un­ter­neh­mer anzu­se­hen ist, bedeu­tet dies nach Über­zeu­gung des Finanz­ge­richts Müns­ter nicht, dass das Nieß­brauchs­recht auch erb­schaft­steu­er­lich begüns­tigt ist. Ein Nieß­brauchs­recht sei zivil­recht­lich ein Nut­zungs­recht, das nach dem Bewer­tungs­recht kein Betriebs­ver­mö­gen ist.