Übergangsbereich statt Gleitzone für Midijobs bis 1.300 Euro

Zum 1. Juli 2019 wird aus der Gleitzone der Übergangsbereich, in dem bis zu einem Monatslohn von 1.300 Euro ermäßigte Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer anfallen.

Bis­her gibt es für Midi­jobs mit einem monat­li­chen Lohn zwi­schen 450 und 850 Euro die Gleit­zo­nen­re­ge­lung. Zum 1. Juli wird dann zur Ent­las­tung von Gering­ver­die­nern die Gleit­zo­ne durch einen erwei­ter­ten Über­gangs­be­reich von 450 bis 1.300 Euro abge­löst. Dabei bleibt sicher­ge­stellt, dass die redu­zier­ten Ren­ten­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge im Über­gangs­be­reich nicht zu nied­ri­ge­ren Ren­ten­leis­tun­gen füh­ren. Im Effekt ergibt sich also für Arbeit­neh­mer mit einem Monats­lohn zwi­schen 850 und 1.3000 Euro eine gewis­se Ent­las­tung bei den Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen, ohne dass sich die zu erwar­ten­de Ren­te redu­ziert. Eine Ab- und erneu­te Anmel­dung oder Ummel­dung für Arbeit­neh­mer, die mit ihrem Lohn ab dem 1. Juli 2019 erst­mals in den Über­gangs­be­reich fal­len, ist nicht not­wen­dig. Erst bei der nächs­ten Ent­gelt­mel­dung muss das Kenn­zei­chen für den Über­gangs­be­reich gesetzt wer­den.