Zeitnahe Führung eines elektronischen Fahrtenbuches

Auch bei einer automatischen Erfassung von Fahrzeiten und -strecken müssen die ebenfalls zwingenden Angaben zum Zweck der Fahrt zeitnah ergänzt werden.

Um das läs­ti­ge Füh­ren eines Fahr­ten­buchs so weit wie mög­lich zu auto­ma­ti­sie­ren, gibt es inzwi­schen eine gan­ze Rei­he von elek­tro­ni­schen Hilfs­mit­teln am Markt. Die unmit­tel­ba­re elek­tro­ni­sche Erfas­sung der Fahrt­we­ge eines Fir­men­wa­gens durch ein tech­ni­sches Sys­tem mit GPS-Modul allein genügt jedoch nicht den Anfor­de­run­gen an ein ord­nungs­ge­mä­ßes Fahr­ten­buch. Neben dem Bewe­gungs­pro­fil müs­sen laut einem Urteil des Nie­der­säch­si­schen Finanz­ge­richts die Fahrt­an­läs­se eben­falls zeit­nah erfasst und hin und wie­der der tat­säch­li­che Kilo­me­ter­stand am Tacho mit dem rech­ne­risch ermit­tel­ten Kilo­me­ter­stand abge­gli­chen wer­den. Eine tech­ni­sche Lösung, die auch nach Jah­ren noch Ände­run­gen zulässt, akzep­tiert das Finanz­amt zu Recht nicht als elek­tro­ni­sches Fahr­ten­buch.