Ergänzende Allgemeinverfügung zu Grundsteuer-Einsprüchen

Mit einer zweiten Allgemeinverfügung hat die Finanzverwaltung weitere Einsprüche rund um die Grundsteuer zurückgewiesen, die von der ersten Allgemeinverfügung noch nicht erfasst waren.

Bereits im Janu­ar hat die Finanz­ver­wal­tung die meis­ten Ein­sprü­che rund um die Ver­fas­sungs­kon­for­mi­tät der Grund­steu­er per All­ge­mein­ver­fü­gung zurück­ge­wie­sen. Weil die­se Ver­fü­gung aber eine bestimm­te Grup­pe von Ein­sprü­chen nicht umfasst hat, haben die obers­ten Finanz­be­hör­den der Län­der jetzt eine ergän­zen­de All­ge­mein­ver­fü­gung erlas­sen, mit der auch alle am 3. Juni 2019 anhän­gi­gen Ein­sprü­che gegen die Ableh­nung von Anträ­gen auf Auf­he­bung, Ände­rung oder Neu­fest­set­zung des Ein­heits­werts oder Grund­steu­er­mess­be­trags zurück­ge­wie­sen wer­den.