Frühjahrsputz im Steuerrecht

Das Bundesfinanzministerium hat im Frühjahr die jährliche Liste nicht mehr weiter anzuwendender Verwaltungsanweisungen veröffentlicht.

Jedes Früh­jahr ver­öf­fent­licht das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um eine Posi­tiv­lis­te der wei­ter­hin gül­ti­gen Schrei­ben und gleich lau­ten­den Erlas­se der obers­ten Finanz­be­hör­den der Län­der. Mit ins­ge­samt 105 Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen, die nach dem 31. Dezem­ber 2017 nicht mehr ange­wen­det wer­den sol­len, liegt die Zahl der aus­sor­tier­ten Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen im lang­jäh­ri­gen Mit­tel. Im Ver­gleich dazu ist die Lis­te wei­ter­hin gül­ti­ger Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen 88 Sei­ten lang und hat 1.779 Ein­trä­ge — 24 mehr als im letz­ten Jahr.