Große Koalition einigt sich auf teilweise Abschaffung des Soli

Die Große Koalition will ab 2021 den Solidaritätszuschlag abschaffen, allerdings nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze.

Zwar hat die Gro­ße Koali­ti­on schon im Koali­ti­ons­ver­trag einen Abbau des Soli­da­ri­täts­zu­schlags in die­ser Legis­la­tur­pe­ri­ode ver­ein­bart, aber über den Umfang des Abbaus gab es in den letz­ten Mona­ten immer wie­der Debat­ten zwi­schen den Koali­ti­ons­part­nern. Die Uni­on als Ver­fech­ter einer voll­stän­di­gen Abschaf­fung des Solis hat dabei Anfang Juni Rücken­de­ckung vom Bun­des­rech­nungs­hof erhal­ten: Die nur teil­wei­se Abschaf­fung des Solis ber­ge erheb­li­che ver­fas­sungs­recht­li­che und finanz­wirt­schaft­li­che Risi­ken, denn die Grund­la­ge für den Soli­da­ri­täts­zu­schlag fal­le Ende 2019 weg. Damit gebe es eine rea­le Gefahr, dass der Bund zu mil­li­ar­den­schwe­ren Steu­er­rück­zah­lun­gen ver­ur­teilt wird. Doch die Koali­ti­ons­spit­zen haben sich jetzt auf eine nur teil­wei­se Abschaf­fung fest­ge­legt. Ab 2021 sol­len 90 % der Steu­er­zah­ler vom Soli ent­las­tet wer­den. Nur Steu­er­zah­ler mit einem Ein­kom­men ab ca. 60.000 Euro wer­den vor­erst wei­ter­hin den Soli zah­len müs­sen.