Mittelbare Schenkung von Betriebsvermögen

Die mittelbare Schenkung von Betriebsvermögen ist bei der Schenkungsteuer nicht begünstigt, weil nicht Betriebsvermögen selbst, sondern nur ein Geldbetrag unter Auflage übertragen wird.

Damit für eine Erb­schaft oder Schen­kung die Steu­er­be­güns­ti­gung von Betriebs­ver­mö­gen zur Anwen­dung kommt, muss das erwor­be­ne Ver­mö­gen sowohl beim Erb­las­ser oder Schen­ker als auch beim Erwer­ber in steu­er­li­cher Hin­sicht begüns­tig­tes Betriebs­ver­mö­gen sein. Die­se Vor­aus­set­zung ist nach einer Ent­schei­dung des Bun­des­fi­nanz­hofs nicht erfüllt, wenn der Erwer­ber einen Geld­be­trag mit der Auf­la­ge erhält, damit Gesell­schafts­an­tei­le oder einen Betrieb zu erwer­ben. Für eine sol­che mit­tel­ba­re Schen­kung kommt daher die Steu­er­be­güns­ti­gung nicht in Fra­ge.