Laborarztleistungen auch ohne Patientenkontakt steuerfrei

Die diagnostischen Leistungen eines Laborarztes sind auch ohne direkten Kontakt mit einem Patienten grundsätzlich Teil einer umsatzsteuerfreien Heilbehandlung.

Die medi­zi­ni­schen Ana­ly­sen eines Fach­arz­tes für kli­ni­sche Che­mie und Labo­ra­to­ri­ums­dia­gnos­tik in der Human­me­di­zin fal­len auch ohne direk­ten Kon­takt mit Pati­en­ten unter die Umsatz­steu­er­be­frei­ung für Heil­be­hand­lungs­leis­tun­gen. Der Euro­päi­sche Gerichts­hof hat auf ein Vor­ab­ent­schei­dungs­er­su­chen des Bun­des­fi­nanz­hofs hin fest­ge­stellt, dass die Steu­er­be­frei­ung nicht von der Vor­aus­set­zung abhängt, dass die Heil­be­hand­lungs­leis­tung im Rah­men eines Ver­trau­ens­ver­hält­nis­ses zwi­schen dem Pati­en­ten und dem Behan­deln­den Arzt erbracht wird. Im Aus­gangs­ver­fah­ren stell­te ein Labor­arzt Dia­gno­sen für ein Trans­fu­si­ons­un­ter­neh­men, die das Finanz­amt nicht als Teil einer Heil­be­hand­lung aner­ken­nen woll­te.