Nachzahlungszinssatz wird vorerst nicht gesenkt

Trotz andauernder Kritik an der Höhe des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen und erster Urteile, die die Höhe als möglicherweise verfassungswidrig einstufen, hat die Bundesregierung keine Pläne, an der Höhe des Zinssatzes Änderungen vorzunehmen.

Seit mehr als 50 Jah­ren ist der gesetz­lich fest­ge­schrie­be­ne Zins­satz für Steu­er­nach­zah­lun­gen und -erstat­tun­gen unver­än­dert. In der aktu­ell schon lan­ge andau­ern­den Nied­rig­zins­pha­se gibt es daher immer mehr Kri­tik und Kla­gen gegen die Höhe des Zins­sat­zes. Selbst der Bun­des­fi­nanz­hof hat die Ver­fas­sungs­kon­for­mi­tät des Zins­sat­zes bereits in Zwei­fel gezo­gen. Die Bun­des­re­gie­rung will aller­dings vor­erst kei­ne Ände­run­gen am Zins­satz vor­neh­men. Für die Regie­rung ori­en­tiert sich der Nach­zah­lungs­zins­satz nicht an den Markt­zin­sen, son­dern an den Sät­zen für Ver­zugs- und Über­zie­hungs­zin­sen. Die vom Bun­des­fi­nanz­hof geäu­ßer­te Kri­tik wer­de nicht geteilt, teil­te die Regie­rung in einer Aus­schuss­sit­zung des Bun­des­tags mit.