Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab

Wenn Kapitalerträge aus Depots bei verschiedenen Banken miteinander verrechnet werden sollen, muss bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragt werden.

Gewin­ne aus Wert­pa­pier­ge­schäf­ten ver­rech­net die Bank nor­ma­ler­wei­se auto­ma­tisch mit ent­spre­chen­den Ver­lus­ten. Wer sei­ne Wert­pa­pie­re aber auf Depots bei meh­re­ren Ban­ken ver­teilt hat, dem bleibt nur der Weg über die Ver­lust­ver­rech­nung per Steu­er­erklä­rung. Dazu brau­chen Sie eine Ver­lust­be­schei­ni­gung der Bank, die aller­dings nicht auto­ma­tisch erstellt wird, weil die Ver­lus­te nor­ma­ler­wei­se auf das Fol­ge­jahr vor­ge­tra­gen wer­den. Sie müs­sen die Ver­lust­be­schei­ni­gung daher bis spä­tes­tens zum 15. Dezem­ber 2019 bei der Bank bean­tra­gen.