Grundsteuerreform beschlossen

Nach langem Streit haben sich Bund und Länder auf eine Grundsteuerreform geeinigt, die den Ländern die Option gibt, eigene Regeln für die Bemessungsgrundlage aufzustellen.

Der Bun­des­rat hat am 8. Novem­ber 2019 einem der wich­tigs­ten und umstrit­tens­ten steu­er­po­li­ti­schen Pro­jek­te zuge­stimmt, näm­lich der Reform der Grund­steu­er. Die Reform besteht jetzt aus einer Ände­rung des Grund­steu­er- und Bewer­tungs­rech­tes sowie einer Grund­ge­setz­än­de­rung, die den Bun­des­län­dern erlaubt, eine ande­re Bemes­sungs­grund­la­ge für die Grund­steu­er als das jetzt beschlos­se­ne Grund­steu­er­mo­dell anzu­set­zen. Ent­ste­hen den Län­dern durch eine abwei­chen­de Rege­lung aber Steu­er­min­der­ein­nah­men, darf dies nicht im Län­der­fi­nanz­aus­gleich berück­sich­tigt wer­den. Ab 2025 erhe­ben die Bun­des­län­der die Grund­steu­er dann nach den neu­en Regeln, denn es braucht meh­re­re Jah­re, für alle Immo­bi­li­en die Daten für das neue Berech­nungs­mo­dell zusam­men­zu­tra­gen. Mehr zur Grund­steu­er­re­form lesen Sie in der nächs­ten Aus­ga­be.