Diskussion um Bonpflicht ab 2020

Die Bundesregierung hält trotz lauter Kritik von Handel und Umweltverbänden an der Bonpflicht ab 2020 fest.

Meh­re­re Jah­re ist es her, dass das Kas­sen­ge­setz beschlos­sen wur­de. Doch vie­len Unter­neh­mern wird erst jetzt bewusst, was die Rege­lun­gen genau für sie bedeu­ten. In den letz­ten Wochen vor dem Jah­res­wech­sel ist vor allem um die Pflicht zur Aus­ga­be eines Kas­sen­bons eine rege Dis­kus­si­on ent­brannt. Die­ser muss ab 2020 erstellt wer­den, auch wenn der Kun­de ihn nicht will. Prak­ti­ka­bi­li­täts-, Kos­ten- und Umwelt­be­den­ken zum Trotz hält die Regie­rung aber an der Bon­pflicht unver­än­dert fest. Der Wirt­schafts­mi­nis­ter sprang zwar auf den Zug der Kri­ti­ker auf, wur­de aber prompt von sei­nen Kol­le­gen wie­der zurück­ge­pfif­fen. Vor­erst bleibt es daher nun bei der Bon­pflicht, auch wenn der Bäcker­ver­band zuletzt eine Aus­nah­me­re­ge­lung zumin­dest für Kleinst­be­trä­ge ins Gespräch gebracht hat.