GmbH-Gesellschafter hat kein Drittanfechtungsrecht

Ein Gesellschafter der GmbH kann direkt nicht gegen einen Steuerbescheid Einspruch oder Klage erheben, der an die GmbH gerichtet ist, auch wenn es um einen Feststellungsbescheid zum steuerlichen Einlagekonto geht.

Der Gesell­schaf­ter einer GmbH hat kein Dritt­an­fech­tungs­recht gegen einen gegen die GmbH ergan­ge­nen Fest­stel­lungs­be­scheid über das steu­er­li­che Ein­la­ge­kon­to. Allein der Adres­sat eines Steu­er­be­scheids ist befugt, gegen die­sen Ver­wal­tungs­akt Ein­spruch oder Kla­ge zu erhe­ben, meint das Finanz­ge­richt Schles­wig-Hol­stein. Das gel­te auch im Fall der Fest­stel­lung über das Ein­la­ge­kon­to, die eine Bin­dungs­wir­kung für den Ertrag­steu­er­be­scheid des Gesell­schaf­ters hat. Die kla­gen­de Gesell­schaf­te­rin hat gegen das Urteil Revi­si­on beim Bun­des­fi­nanz­hof ein­ge­legt.