Corona-Krise: Telefonische Krankschreibungen über 14 Tage zunächst bis Juni

Patienten mit Atemwegserkrankung können sich derzeit vom Arzt auch telefonisch krank schreiben lassen, um bei Verdacht einer Corona-Infektion die Ausbreitung des Virus einzudämmen.

Die KBV (Kas­sen­ärzt­li­che Bun­des­ver­ei­ni­gung) weist dar­auf hin, dass Ärz­te ihre Pati­en­ten ab sofort bis zu 14 Tage tele­fo­nisch krank­schrei­ben dür­fen. Vor­aus­set­zung ist, dass es sich um eine leich­te Erkran­kung der obe­ren Atem­we­ge han­delt, auch wenn der Ver­dacht auf eine Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus besteht. Damit kön­nen Pati­en­ten im Ver­dachts­fall zu Hau­se blei­ben. So soll das Risi­ko für eine Aus­brei­tung des Virus redu­ziert wer­den. Das gilt auch bei der Erkran­kung eines Kin­des. Die Rege­lung zur tele­fo­ni­schen Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung ist vor­erst bis zum 23. Juni befris­tet.