Schenkung eines Kommanditanteils unter Vorbehaltsnießbrauch

Trotz eines Vorbehaltsnießbrauchs kann bei der Schenkung eines Kommanditanteils eine Steuerbefreiung für Betriebsvermögen in Frage kommen.

Die Schen­kung von Betriebs­ver­mö­gen unter Vor­be­halts­nieß­brauch für den bis­he­ri­gen Betriebs­in­ha­ber mag zwar recht­lich eine ele­gan­te Lösung für die Betriebs­nach­fol­ge sein. Steu­er­lich ist dabei aber eine sorg­fäl­ti­ge Gestal­tung not­wen­dig, um unnö­ti­ge Steu­er­be­las­tun­gen zu ver­mei­den. Für die Steu­er­be­frei­ung von Betriebs­ver­mö­gen muss der Nach­fol­ger näm­lich trotz der Beschrän­kun­gen durch den Vor­be­halts­nieß­brauch Unter­neh­mer­initia­ti­ve und -risi­ko über­neh­men. Der Bun­des­fi­nanz­hof hat nun ent­schie­den, dass auch der Eigen­tü­mer eines nieß­brauch­be­las­te­ten Kom­man­dit­an­teils Mit­un­ter­neh­mer sein kann und damit die Vor­aus­set­zun­gen für die Steu­er­be­frei­ung erfüllt. Zwar betraf der Fall die Rechts­la­ge vor der Erb­schaft­steu­er­re­form 2008, lie­fert aber auch für aktu­el­le Fäl­le neue Argu­men­ta­ti­ons­hil­fen für die Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Finanz­amt in ähn­li­chen Fäl­len.