Überführung von Aktien vom Betriebs- in das Privatvermögen

Vor 2009 im Betriebsvermögen erworbene Aktien unterliegen nach Überführung ins Privatvermögen beim späteren Verkauf nicht der Steuerpflicht.

Seit Ein­füh­rung der Abgel­tungs­teu­er zum 1. Janu­ar 2009 gehört der Ver­kauf von Akti­en unab­hän­gig von deren Hal­te­dau­er zu den Ein­künf­ten aus Kapi­tal­ver­mö­gen. Ent­schei­dend für die Steu­er­pflicht ist aber, dass die Akti­en nach der Ein­füh­rung der Abgel­tungs­teu­er erwor­ben wur­den — der Ver­kauf von vor 2009 erwor­be­nen Akti­en ist wei­ter­hin steu­er­frei. Dazu hat das Finanz­ge­richt Müns­ter nun ent­schie­den, dass die Über­füh­rung von vor 2009 erwor­be­nen Akti­en vom Betriebs- in das Pri­vat­ver­mö­gen nicht einem Erwerb gleich­steht. Ein spä­te­rer Ver­äu­ße­rungs­ge­winn aus dem Ver­kauf die­ser Akti­en führt des­halb nicht zu Ein­künf­ten aus Kapi­tal­ver­mö­gen.