Gewerblicher Grundstückshandel durch Erweiterungsbau

Die Errichtung eines Erweiterungsbaus kann dazu führen, dass auch eine bereits lange im Privatvermögen gehaltene Immobilie zum Teil eines gewerblichen Grundstückshandels wird.

Für die Fra­ge, wann bei Grund­stücks­ak­ti­vi­tä­ten die Gren­ze von der pri­va­ten Ver­mö­gens­ver­wal­tung zu einer gewerb­li­chen Tätig­keit über­schrit­ten wird, gibt es kei­ne kla­re gesetz­li­che Rege­lung. Die Abgren­zung ist flie­ßend und daher immer wie­der The­ma von Ver­fah­ren vor den Finanz­ge­rich­ten. Vom Bun­des­fi­nanz­hof wur­de daher die Drei-Objekt-Gren­ze fest­ge­legt, nach der ein gewerb­li­cher Grund­stücks­han­del vor­liegt, wenn inner­halb eines engen zeit­li­chen Zusam­men­hangs mit der Anschaf­fung oder Bebau­ung mehr als drei Objek­te ver­kauft wer­den.

Nun hat der Bun­des­fi­nanz­hof fest­ge­stellt, dass auch ein lang­jäh­rig im Rah­men pri­va­ter Ver­mö­gens­ver­wal­tung genutz­tes Grund­stück Teil eines gewerb­li­chen Grund­stücks­han­dels wer­den kann, wenn der Eigen­tü­mer im Hin­blick auf einen Ver­kauf Bau­maß­nah­men ergreift, die der­art umfas­send sind, dass dadurch das bereits bestehen­de Gebäu­de nicht nur erwei­tert oder über sei­nen ursprüng­li­chen Zustand hin­aus­ge­hend wesent­lich ver­bes­sert wird, son­dern ein neu­es Gebäu­de her­ge­stellt wird.