Vergütung für Werbung am Privatwagen des Arbeitnehmers

Eine monatliche Vergütung für die Anbringung von Werbung für den Arbeitgeber am Privatwagen des Arbeitnehmers ist in der Regel Teil des steuerpflichtigen Arbeitslohns.

Ein Ent­gelt, das der Arbeit­ge­ber an sei­ne Mit­ar­bei­ter für die Anbrin­gung eines mit Wer­bung ver­se­he­nen Kenn­zei­chen­hal­ters zahlt, unter­liegt der Lohn­steu­er. Auch wenn es für die Zah­lung einen sepa­ra­ten Miet­ver­trag über Wer­be­flä­chen an den Pri­vat­wa­gen gibt, sieht das Finanz­ge­richt Müns­ter die Zah­lung als Arbeits­lohn an. Bei Wür­di­gung der Gesamt­um­stän­de sei der aus­lö­sen­de Fak­tor die Stel­lung der Zah­lungs­emp­fän­ger als Arbeit­neh­mer und damit im wei­tes­ten Sin­ne deren Arbeits­tä­tig­keit gewe­sen, weil es kei­ne kon­kre­te Ver­trags­ge­stal­tung gab, die die För­de­rung des Wer­be­ef­fekts sicher­ge­stellt hät­te, bei­spiels­wei­se durch einen wer­be­wirk­sa­men Ein­satz des Fahr­zeugs oder das Ver­bot der Wer­bung für ande­re Fir­men.