Vereinfachung bei Kinder- und Elterngeldanträgen

Eltern sollen künftig bei der Geburt eines Kindes deutlich einfacher Anträge für Kinder- und Elterngeld stellen können, indem Leistungen gebündelt beantragt werden können und Behörden Daten miteinander austauschen.

Bun­des­tag und Bun­des­rat haben das “Gesetz zur Digi­ta­li­sie­rung von Ver­wal­tungs­ver­fah­ren bei der Gewäh­rung von Fami­li­en­leis­tun­gen” beschlos­sen, das den Zugang zu Fami­li­en­leis­tun­gen ver­ein­fa­chen soll. Dabei geht es zunächst vor allem um das Eltern­geld, das Kin­der­geld und die Namens­be­stim­mung. Ziel ist es, Eltern in der Pha­se rund um die Geburt eines Kin­des von Büro­kra­tie zu ent­las­ten. Das Gesetz ermög­licht es, die wich­tigs­ten Leis­tun­gen bei der Geburt eines Kin­des zu bün­deln, sodass die Daten nicht mehr­fach ange­ge­ben wer­den müs­sen und Behör­den­gän­ge weg­fal­len. Auf Wunsch der Eltern kön­nen auch Daten zwi­schen den Behör­den über­mit­telt wer­den — zum Bei­spiel Ein­kom­mens­nach­wei­se für den Eltern­geld­an­trag. So kann die Ren­ten­ver­si­che­rung im Auf­trag der Eltern­geld­stel­len die Ent­gelt­da­ten bei den Arbeit­ge­bern abfra­gen. Die Bür­ger kön­nen selbst ent­schei­den, ob sie die­ses Ange­bot nut­zen wol­len.