Steuerstundungen für Unternehmen in der Pandemie

Die Bundesregierung will mit den Ländern noch über eine Verlängerung der Steuerstundungsregelungen aufgrund der Corona-Krise über das Jahresende 2020 hinaus beraten.

Der Bund will mit den Län­dern noch bera­ten, ob die wegen der Coro­na-Kri­se gewähr­ten Steu­er­stun­dun­gen über das Jah­res­en­de hin­aus ange­bo­ten wer­den sol­len. Das teilt die Bun­des­re­gie­rung in der Ant­wort auf eine Anfra­ge aus dem Bun­des­tag mit. Für die Stun­dung sind grund­sätz­lich die Län­der zustän­dig. Zwi­schen 19. März und 30. Sep­tem­ber 2020 sind knapp 13 Mrd. Euro an fäl­li­gen Umsatz­steu­ern gestun­det wor­den — gut 7 % des Jah­res­auf­kom­mens 2019. Dazu kom­men knapp 6 Mrd. bei ande­ren Steu­er­ar­ten.