Längere Steuererklärungsfristen auch für 2020 vorgesehen

Auch für 2020 bleibt für die Steuererklärung mehr Zeit, wenn die Erklärung durch den Steuerberater erstellt wird.

Für die Abga­be der Steu­er­erklä­run­gen für 2019 durch den Steu­er­be­ra­ter gibt es bereits eine Ver­län­ge­rung der Abga­be­frist um sechs Mona­te. Nun haben sich die Koali­ti­ons­frak­tio­nen auch auf eine Ver­län­ge­rung für die Erklä­run­gen für 2020 geei­nigt, dies­mal jedoch nur um drei Mona­te bis Ende Mai 2022. Auch hier gilt die Ver­län­ge­rung nur für Steu­er­be­ra­ter; wer sei­ne Steu­er­erklä­rung selbst erstellt, muss die­se wie gehabt bis Ende Juli 2021 beim Finanz­amt ein­rei­chen oder eine Frist­ver­län­ge­rung bean­tra­gen.