Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktien auf dem Prüfstand

Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob Verluste aus dem Verkauf von Aktien auch mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden können.

In der Beschrän­kung der Ver­rech­nung von Ver­lus­ten aus Akti­en­ver­käu­fen allein auf Gewin­ne aus ande­ren Akti­en­ge­schäf­ten sieht der Bun­des­fi­nanz­hof eine ver­fas­sungs­wid­ri­ge Ungleich­be­hand­lung. Die Rege­lung behand­le Kapi­tal­an­le­ger ohne einen recht­fer­ti­gen­den Grund unter­schied­lich, je nach­dem, ob sie Ver­lus­te aus der Ver­äu­ße­rung von Akti­en oder aus der Ver­äu­ße­rung ande­rer Kapi­tal­an­la­gen erzielt haben. Der Bun­des­fi­nanz­hof hat daher das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ange­ru­fen und ihm die Fra­ge zur Prü­fung vor­ge­legt, ob die Ver­lust­ver­rech­nungs­be­schrän­kung in ihrer aktu­el­len Form ver­fas­sungs­wid­rig ist.