Überbrückungs- und Neustarthilfe bis September verlängert

Die Überbrückungs- und die Neustarthilfe werden mit weiteren Leistungen ausgestattet und bis September fortgeführt.

Die Schlie­ßun­gen und Beschrän­kun­gen auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie dau­ern in eini­gen Bran­chen wei­ter an. Die Bun­des­re­gie­rung hat des­halb die Über­brü­ckungs­hil­fe bis zum 30. Sep­tem­ber 2021 ver­län­gert. Die Neu­start­hil­fe wird eben­falls bis zum 30. Sep­tem­ber 2021 wei­ter­ge­führt. Die Ver­län­ge­rung der Über­brü­ckungs­hil­fe III wird mit dem Pro­gramm Über­brü­ckungs­hil­fe III Plus umge­setzt, das weit­ge­hend deckungs­gleich mit der Über­brü­ckungs­hil­fe III ist. Auch in der Über­brü­ckungs­hil­fe III Plus sind nur Unter­neh­men mit einem Umsatz­ein­bruch von min­des­tens 30 % antrags­be­rech­tigt. Neu in der Über­brü­ckungs­hil­fe III Plus ist:

  • Unter­neh­men, die im Zuge der Wie­der­eröff­nung Per­so­nal aus der Kurz­ar­beit zurück­ho­len, neu ein­stel­len oder ander­wei­tig die Beschäf­ti­gung erhö­hen, kön­nen statt der bestehen­den Per­so­nal­kos­ten­pau­scha­le eine Per­so­nal­kos­ten­hil­fe (“Restart-Prä­mie”) als Zuschuss zu den höhe­ren Per­so­nal­kos­ten wäh­len. Sie erhal­ten auf die Dif­fe­renz der tat­säch­li­chen Per­so­nal­kos­ten im För­der­mo­nat Juli 2021 zu den Per­so­nal­kos­ten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 %. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 % und im Sep­tem­ber 20 %. Nach Sep­tem­ber 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.

  • Anwalts- und Gerichts­kos­ten bis 20.000 Euro pro Monat für die insol­venz­ab­wen­den­de Restruk­tu­rie­rung von Unter­neh­men in einer dro­hen­den Zah­lungs­un­fä­hig­keit wer­den erstat­tet.

  • Die Neu­start­hil­fe für Solo­selbst­stän­di­ge wird ver­län­gert und erhöht sich von bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeit­raum von Janu­ar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeit­raum von Juli bis Sep­tem­ber 2021. Für den gesam­ten För­der­zeit­raum von Janu­ar bis Sep­tem­ber 2021 kön­nen Solo­selbst­stän­di­ge somit bis zu 12.000 Euro bekom­men.