Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen ist verfassungswidrig

Der gesetzliche Zinssatz von 6 % für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen ist seit dem Jahr 2014 verfassungswidrig hoch.

Die Ver­zin­sung von Steu­er­nach­for­de­run­gen und -erstat­tun­gen mit einem Zins­satz von monat­lich 0,5 % nach der zins­frei­en Karenz­zeit von 15 Mona­ten sieht nach dem Bun­des­fi­nanz­hof auch das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt als Ungleich­be­hand­lung der Steu­er­zah­ler an, deren Steu­er erst nach Ablauf der Karenz­zeit fest­ge­setzt wird, gegen­über Steu­er­zah­lern, deren Steu­er bereits inner­halb der Karenz­zeit end­gül­tig fest­ge­setzt wird. Die­se Ungleich­be­hand­lung hält das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt für Ver­zin­sungs­zeit­räu­me von 2010 bis 2013 noch für ver­fas­sungs­ge­mäß, ab 2014 dage­gen für ver­fas­sungs­wid­rig.

Trotz der Ver­fas­sungs­wid­rig­keit lässt das Gericht die Anwen­dung des bis­he­ri­gen Rechts noch für Ver­zin­sungs­zeit­räu­me bis Ende 2018 zu. Ab 2019 sind die Vor­schrif­ten dage­gen grund­sätz­lich unan­wend­bar, und der Gesetz­ge­ber muss bis zum 31. Juli 2022 eine ver­fas­sungs­ge­mä­ße Neu­re­ge­lung tref­fen. Mehr zu die­sem The­ma lesen Sie in einer der nächs­ten Aus­ga­ben.