Künstlersozialabgabe auch 2022 stabil bei 4,2 %

Durch einen erneuten Zuschuss aus der Bundeskasse soll die Künstlersozialabgabe auch im Jahr 2022 unverändert bei 4,2 % liegen.

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les hat den Ent­wurf der Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be-Ver­ord­nung 2022 vor­ge­legt, dem­zu­fol­ge der Abga­be­satz zur Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung auch im Jahr 2022 unver­än­dert 4,2 % betra­gen soll. Ermög­licht wird das durch einen Ent­las­tungs­zu­schuss des Bun­des von knapp 84,6 Mio. Euro. Damit soll eine stär­ke­re Belas­tung der abga­be­pflich­ti­gen Unter­neh­men ver­hin­dert und den wirt­schaft­li­chen Fol­gen durch die Coro­na-Pan­de­mie ins­be­son­de­re für die Kul­tur- und Krea­tiv­bran­che Rech­nung getra­gen wer­den. Bereits im letz­ten Jahr wur­den Bun­des­mit­tel von 32,5 Mio. Euro zur Sta­bi­li­sie­rung des Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be­sat­zes zur Ver­fü­gung gestellt.