Überbrückungs- und Neustarthilfe bis zum Jahresende verlängert

Mit Ausnahme der Restart-Prämie führt die Bundesregierung die Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe unverändert bis zum Jahresende fort.

Wäh­rend es für vie­le Berei­che der Wirt­schaft wie­der berg­auf geht, dau­ern die Coro­na-beding­ten Ein­schrän­kun­gen in eini­gen Bran­chen wei­ter an. Die Bun­des­re­gie­rung ver­län­gert des­halb die Über­brü­ckungs­hil­fe III Plus sowie die Neu­start­hil­fe über den 30. Sep­tem­ber hin­aus bis zum 31. Dezem­ber 2021. Die Über­brü­ckungs­hil­fe III Plus für den För­der­zeit­raum Okto­ber bis Dezem­ber ist inhalt­lich weit­ge­hend iden­tisch mit den Rege­lun­gen für den Zeit­raum Juli bis Sep­tem­ber. Ledig­lich die Restart-Prä­mie fällt weg, weil die Regie­rung den Zweck die­ser Prä­mie als erfüllt sieht.