Methode zur Überprüfung einer Doppelbesteuerung von Renten

Die bisherige Berechnungsmethode zur Überprüfung einer Doppelbesteuerung von Altersrenten ist nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs in vollem Umfang gerechtfertigt.

Im Früh­jahr hat der Bun­des­fi­nanz­hof in meh­re­ren Grund­satz­ur­tei­len dar­über ent­schie­den, wann eine Dop­pel­be­steue­rung von Alters­ren­ten vor­liegt. Danach ist eine ver­fas­sungs­wid­ri­ge dop­pel­te Besteue­rung von Ren­ten­bei­trä­gen und Ren­ten­be­zü­gen jeden­falls dann nicht gege­ben, wenn die Sum­me der vor­aus­sicht­li­chen steu­er­frei blei­ben­den Ren­ten­zu­flüs­se min­des­tens eben­so hoch ist wie die Sum­me der aus ver­steu­er­tem Ein­kom­men auf­ge­brach­ten Ren­ten­bei­trä­ge. In einem Ver­fah­ren über die Aus­set­zung der Voll­zie­hung hat der Bun­des­fi­nanz­hof nun bestä­tigt, dass es kei­ne ernst­li­chen Zwei­fel an der bis­he­ri­gen Berech­nungs­me­tho­de zur Über­prü­fung einer dop­pel­ten Besteue­rung von Alters­ren­ten gibt.