Spende an gemeinnützige Stiftung als verdeckte Gewinnausschüttung

Große Spenden an eine von den Gesellschaftern gegründete Stiftung können eine verdeckte Gewinnausschüttungen sein.

Grund­sätz­lich sind Spen­den zwar steu­er­lich abzieh­bar. Aller­dings schließt die steu­er­li­che Aner­ken­nung als Spen­de nicht aus, dass eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung vor­liegt, wie der Bun­des­fi­nanz­hof bestä­tigt hat. Spen­den einer GmbH an eine von den Gesell­schaf­tern errich­te­te gemein­nüt­zi­ge Stif­tung kön­nen daher zu einer ver­deck­ten Gewinn­aus­schüt­tung der GmbH füh­ren. Eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung kann näm­lich auch dann vor­lie­gen, wenn die Zuwen­dung nicht unmit­tel­bar an den Gesell­schaf­ter, son­dern an eine ihm nahe­ste­hen­de Per­son bewirkt wird. Eine sol­che nahe­ste­hen­de Per­son kann auch eine gemein­nüt­zi­ge Stif­tung sein. Das Urteil bedeu­tet jedoch kei­nes­wegs, dass jede Spen­de einer GmbH an eine Stif­tung der Gesell­schaf­ter pro­ble­ma­tisch wäre. Ent­schei­dend ist nicht zuletzt der Umfang der Spen­den­tä­tig­keit.