Wichtige Frist zur Eintragung im Transparenzregister läuft aus

Für GmbHs, Genossenschaften, Partnerschaftsgesellschaften und UGs läuft am 30. Juni 2022 die Übergangsfrist zur Eintragung im Transparenzregister aus.

Seit dem 1. August 2021 sind vie­le Unter­neh­men und Ver­ei­ne ver­pflich­tet, sich im Trans­pa­renz­re­gis­ter ein­zu­tra­gen. Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen, deren Pflicht zur Ein­tra­gung bis­lang durch die Mit­tei­lungs­fik­ti­on als erfüllt galt, müs­sen die Ein­tra­gung der wirt­schaft­lich berech­tig­ten Person(en) inner­halb einer Über­gangs­frist nach­ho­len. Die­se Über­gangs­frist für GmbHs, Genos­sen­schaf­ten, Part­ner­schaf­ten und UGs (haf­tungs­be­schränkt) läuft am 30. Juni 2022 aus. Ver­stö­ße gegen die Ein­tra­gungs- und Trans­pa­renz­pflich­ten gel­ten als Ord­nungs­wid­rig­keit, die mit einer Geld­bu­ße von bis zu 150.000 Euro geahn­det wer­den kön­nen.