Müll und Abwasser sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen

Müllabfuhr und Abwasserentsorgung durch die Kommune erfüllen nicht die Voraussetzungen einer haushaltsnahmen Dienstleistung.

Kos­ten für die Müll­ab­fuhr und Abwas­ser­ent­sor­gung wer­den vom Finanz­amt seit jeher nicht als haus­halts­na­he Dienst­leis­tung aner­kannt. Das hat jetzt das Finanz­ge­richt Müns­ter bestä­tigt, weil die von der Gemein­de erbrach­ten Leis­tun­gen nicht in ers­ter Linie im Haus­halt des Steu­er­zah­lers aus­ge­führt wer­den, auch wenn sie dort ihren Anfang neh­men.