Fünftel-Regelung für geballte Auszahlung von Überstundenvergütungen

Bei der Auszahlung von Überstundenvergütungen für mehr als zwölf Monate kommt eine Steuerermäßigung nach der Fünftel-Regelung in Frage.

Zahlt der Arbeit­ge­ber Über­stun­den­ver­gü­tun­gen für einen Zeit­raum von mehr als zwölf Mona­ten auf ein­mal aus, kann der Arbeit­neh­mer dafür die Steu­er­ermä­ßi­gung nach der Fünf­tel-Rege­lung in Anspruch neh­men. Das hat der Bun­des­fi­nanz­hof in einem aktu­el­len Urteil bestä­tigt. Aller­dings hat der Bun­des­fi­nanz­hof bereits zuvor ent­schie­den, dass wirt­schaft­lich ver­nünf­ti­ge Grün­de für die geball­te Aus­zah­lung vor­lie­gen müs­sen, damit die Steu­er­ermä­ßi­gung greift. Die­se Grün­de kön­nen sowohl beim Arbeit­ge­ber als auch beim Arbeit­neh­mer vor­lie­gen, bei­spiels­wei­se weil das Arbeits­ver­hält­nis been­det wird oder die Liqui­di­tät des Arbeit­ge­bers zeit­wei­se ein­ge­schränkt war.