Steueridentnummer für Geflüchtete aus der Ukraine

Auch Personen, die nur vorübergehend in Deutschland leben, erhalten eine steuerliche Identifikationsnummer, die Voraussetzung ist für eine längerfristige Tätigkeit oder den Bezug von Kindergeld.

Ins­be­son­de­re für die Auf­nah­me einer Arbeit oder die Bean­tra­gung von Kin­der­geld ist die steu­er­li­che Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer unver­zicht­bar. Eine sol­che Steu­er­ident­num­mer erhal­ten daher auch Geflüch­te­te und Asyl­su­chen­de. Das Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern hat dazu Hin­wei­se zur Ver­ga­be der IdNr. an die Betrof­fe­nen in deut­scher und ukrai­ni­scher Spra­che auf sei­ner Web­site ver­öf­fent­licht und weist dar­in auch dar­auf hin, dass ein Arbeit­ge­ber für bis zu drei Mona­te die vor­aus­sicht­li­chen Lohn­steu­er­ab­zugs­merk­ma­le anwen­den kann, wenn die zum Abruf der ELS­tAM not­wen­di­ge IdNr. noch nicht vor­liegt.