Künstlersozialabgabe steigt 2023 auf 5,0 %

Nach fünf Jahren konstanter Beiträge steigt die Künstlersozialabgabe im kommenden Jahr um 0,8 % auf 5,0 %.

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les hat den Ent­wurf der Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be-Ver­ord­nung 2023 ver­öf­fent­licht. Nach der neu­en Ver­ord­nung wird der Abga­be­satz zur Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung im Jahr 2023 auf 5,0 % ange­ho­ben. Der Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be­satz lag seit 2018 unver­än­dert bei 4,2 %. Dies wur­de durch zusätz­li­che Zuschüs­se des Bun­des in den Jah­ren 2021 und 2022 gewähr­leis­tet. Ange­sichts der wirt­schaft­li­chen Schä­den in der Kunst- und Kul­tur­wirt­schaft infol­ge der Pan­de­mie hät­te der Abga­be­satz für 2023 eigent­lich auf 5,9 % ange­ho­ben wer­den müs­sen. Dank wei­te­rer Bun­des­mit­tel in Höhe von rund 58,9 Mio. Euro wird der Anstieg des Abga­be­sat­zes im Jahr 2023 jedoch auf 5,0 % begrenzt.