Kostendeckelungsregelung im Fall einer Leasingsonderzahlung

Für die Ermittlung der Gesamtkosten eines Firmenwagens im Rahmen der Kostendeckelungsregelung müssen Einnahme-Überschuss-Rechner eine Leasingsonderzahlung periodengerecht auf den gesamte Leasingzeitraum umlegen.

Für den Fall, dass die für den Fir­men­wa­gen eines Unter­neh­mers nach der 1 %-Rege­lung anzu­set­zen­den Beträ­ge die Gesamt­kos­ten für das Fahr­zeug im jewei­li­gen Jahr über­stei­gen, gewährt der Fis­kus aus Bil­lig­keits­grün­den eine Kos­ten­de­cke­lung. Die Beträ­ge für die Pri­vat­nut­zung und für Fahr­ten zwi­schen Woh­nung und Arbeits­stät­te sind dann höchs­tens mit den Gesamt­kos­ten des Fahr­zeugs anzu­set­zen. Zu die­sen Gesamt­kos­ten zählt aller­dings auch bei Ein­nah­men-Über­schuss-Rech­nern die antei­li­ge Lea­sing­son­der­zah­lung. Auch wenn die­se bei Ein­nah­men-Über­schuss-Rech­nern im Jahr ihres Abflus­ses in vol­ler Höhe als Betriebs­aus­ga­be abzugs­fä­hig ist, hat der Bun­des­fi­nanz­hof die Mei­nung des Finanz­amts bestä­tigt, dass die Son­der­zah­lung für die Ermitt­lung der fik­ti­ven Gesamt­kos­ten des Fahr­zeugs peri­oden­ge­recht auf die ein­zel­nen Jah­re des Lea­sing­zeit­raums zu ver­tei­len ist.