Hinzuverdienstgrenze für Frührentner soll dauerhaft fallen

Die während der Corona-Pandemie vorübergehend angehobene Hinzuverdienstgrenze für Frührentner soll nun dauerhaft fallen.

Bis­her kön­nen Rent­ner erst nach Errei­chen der regu­lä­ren Alters­gren­ze unbe­schränkt einer Neben­tä­tig­keit nach­ge­hen. Dage­gen war bei einer vor­ge­zo­ge­nen Ren­te bis 2019 nur ein Neben­ver­dienst von maxi­mal 6.300 Euro im Jahr mög­lich, denn andern­falls droh­te eine Min­de­rung oder gar der Weg­fall des Ren­ten­an­spruchs. Auf­grund der Per­so­nal­eng­päs­se durch die Pan­de­mie wur­de die Gren­ze von 2020 bis 2022 auf 46.060 Euro ange­ho­ben. Statt der bis­her geplan­ten Rück­kehr zur alten Gren­ze hat der Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter nun erklärt, dass die Gren­ze ab 2023 ein­fach ganz abge­schafft wer­den soll.