Zuzahlungen für Familienheimfahrten mit dem Dienstwagen

Auch wenn der Arbeitnehmer Zuzahlungen für die Nutzung des Dienstwagens leistet, ist kein anteiliger Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung möglich.

Nutzt ein Arbeit­neh­mer den vom Arbeit­ge­ber gestell­ten Dienst­wa­gen auch für Fami­li­en­heim­fahr­ten im Rah­men einer dop­pel­ten Haus­halts­füh­rung, dann ist der Wer­bungs­kos­ten­ab­zug für die Fami­li­en­heim­fahr­ten auch dann nicht mög­lich, wenn der Arbeit­neh­mer dafür ein Nut­zungs­ent­gelt an den Arbeit­ge­ber leis­ten muss oder indi­vi­du­el­le Kfz-Kos­ten zu tra­gen hat. Für den Bun­des­fi­nanz­hof war auch bei die­ser Kon­stel­la­ti­on der Wort­laut des Geset­zes ein­deu­tig, der den Aus­schluss des Wer­bungs­kos­ten­ab­zugs pau­schal für jed­we­de Fahr­zeug­über­las­sung im Rah­men einer Ein­kunfts­art vor­sieht.