Regelungen zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen verlängert

Die Finanzverwaltung verlängert die Billigkeitsregelungen zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen bis Ende 2023.

Die Finanz­ver­wal­tung hat die im Früh­jahr erlas­se­nen Bil­lig­keits­re­ge­lun­gen zur Unter­brin­gung von Kriegs­flücht­lin­gen aus der Ukrai­ne um ein Jahr bis Ende 2023 ver­län­gert. Das betrifft ins­be­son­de­re die Rege­lun­gen zur erwei­ter­ten Kür­zung, nach denen bis Ende 2023 nicht geprüft wird, ob die ent­gelt­li­che Über­las­sung von möblier­tem Wohn­raum an Kriegs­flücht­lin­ge aus der Ukrai­ne den Tat­be­stand der Gewerb­lich­keit erfüllt. Eben­falls ver­län­gert wur­den die Rege­lun­gen für Ver­mie­tungs­ge­nos­sen­schaf­ten und Ver­mie­tungs­ver­ei­ne.