Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld auch 2023
Die erleichterten Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld einschließlich der Möglichkeit, Leiharbeiter zu berücksichtigen, gelten auch in der ersten Jahreshälfte 2023.
Erneut hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die erleichterten Zugangsregelungen beim Kurzarbeitergeld verlängert. Diese gelten nun vorerst bis zum 31. Juni 2023 weiter. In dieser Zeit wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet und der Antrag auf Kurzarbeitergeld ist bereits möglich, wenn nur 10 % statt normal 30 % der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Außerdem bleibt die Öffnung des Kurzarbeitergelds für Leiharbeitnehmer weiter bestehen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Pflegepauschbetrag nur bei angemessener Pflegeleistung
- Letztmalige Fristverlängerung für Corona-Schlussabrechnungen
- Doppelte Haushaltsführung nur bei längerer Fahrzeit
- Geltendmachung der Energiepreispauschale nicht beim Arbeitgeber
- Wachstumschancengesetz vom Bundesrat verabschiedet
- Unterbringung in einer Pflege-WG
- Anwaltskammer hält Soli für verfassungswidrig
- Ordnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuchs
- Mehrfache Ausschöpfung des Höchstbetrags für Investitionsabzugsbeträge
- Pauschalbesteuerung der Überlassung von VIP-Logen