Betrugsversuch mit gefälschten E-Mails zu Steuerguthaben

Wieder einmal warnt die Finanzverwaltung vor eine Welle von gefälschten E-Mails zu vermeintlichen Steuerguthaben, mit denen Zugangsdaten der Empfänger erbeutet werden sollen.

Immer wie­der gibt es Ver­su­che, arg­lo­se Bür­ger mit gefälsch­ten E-Mails zur Preis­ga­be pri­va­ter Daten und Pass­wör­ter zu ver­lei­ten. Neben vor­geb­li­chen E-Mails von ver­schie­de­nen Ban­ken gibt es auch immer wie­der Phis­hing-Mails, die ver­meint­lich von den Steu­er­be­hör­den stam­men. Aktu­ell weist die Thü­rin­ger Finanz­ver­wal­tung dar­auf hin, dass der­zeit Betrü­ger E-Mails im Namen des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Finan­zen ver­sen­den. Dar­in wird behaup­tet, ein Erstat­tungs­be­trag war­te noch auf den Steu­er­zah­ler. Um die­sen zu erhal­ten, soll sich der Emp­fän­ger unter einem in der E-Mail ange­ge­be­nen Link veri­fi­zie­ren. Die Finanz­ver­wal­tung warnt ein­dring­lich davor, die per E-Mail gefor­der­te Veri­fi­zie­rung durch­zu­füh­ren. Die Steu­er­ver­wal­tung sen­det nie­mals per­sön­li­che Steu­er­da­ten oder Steu­er­be­schei­de als E-Mail-Anhang. Zah­lungs­auf­for­de­run­gen durch das Finanz­amt wer­den aus­schließ­lich per Post oder über das per­sön­li­che ELS­TER-Benut­zer­kon­to ver­sandt. Auch Mit­tei­lun­gen über Erstat­tungs­be­trä­ge wer­den nur auf die­sem Wege ver­sandt.